AGB´s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe, Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturarbeiten („Leistungsbedingungen“) der Lackwelt GmbH & Co. KG, Georgiusweg 25, 47638 Straelen, Betriebsstätte: Alte Wettener Str.6, 47623 Kevelaer („Lackwelt“).

  • 1. Geltungsbereich

1.1. Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen („Leistungen“) sowie Reparaturarbeiten, insbesondere nach der Smart Repair-Methode im Lackbereich sowie beim Dellenentfernen ohne Lackieren („Reparaturen“), von Lackwelt erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Geschäfts- und Leistungsbedingungen, die der Auftraggeber durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, auch wenn Lackwelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

  • 2 Zustandekommen des Vertrages/ Auftragserteilung

2.1. Die Angebote von Lackwelt sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Lackwelt  oder die Erbringung der Leistung durch Lackwelt zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

2.2. Lackwelt ist berechtigt Unteraufträge an Subunternehmer zu erteilen, sofern diese in Zusammenhang mit dem Auftrag stehen. Desweiteren ist Lackwelt berechtigt Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.

  • 3: Preise/ Berechnung und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Leistungen von Lackwelt erfolgen grundsätzlich auf Rechnung.

3.2. In der Rechnung werden, soweit möglich, Preis oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr.

3.3. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer und gesonderte Auslagen gehen zulasten des Auftraggebers.

3.4. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wenn zwischen den Parteien nichts Anderslautendes vereinbart wurde, ist die Zahlung auf das Geschäftskonto der Firma Lackwelt  zu überweisen. Der Zahlungseingang hat bei Lackwelt innerhalb von vierzehn Arbeitstagen des Bundeslandes Nordrhein Westfalen zu erfolgen (Zahlungsziel).

3.5. Soweit nichts Anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, sind die Preise der jeweils aktuellen Preisliste bindend. Dem Auftraggeber wurde vor Auftragserteilung eine gültige Preisliste übergeben. Privatkunden erhalten einen Kostenvoranschlag, wobei der Endpreis bis zu 10 % vom veranschlagten Preis abweichen kann.

  • 4 Kundendaten und deren Verwendung

4.1. Lackwelt verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Auftragsabwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Zugehörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Auftraggeber jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber Lackwelt, Georgiusweg 25 , 47638 Straelen, z.H. Dirk Sommereisen, zu widersprechen.

  • 5 Haftung

5.1.Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn Lackwelt oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2.Bei Lackschäden, die durch Lackwelt  verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen Lackwelt und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.3. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Reparatur an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren, (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.

5.4 Die Haftung für den Verlust zusätzlichen Wageninhalts und von Wertsachen sowie Geld und Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), anderen Gegenständen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen.

5.5 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Lackwelt  für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

5.6. Im Rahmen der Auftragsabwicklung kann es unter Umständen nötig sein, dass Fahrzeug zu einer anderen Betriebsstätte der Firma Lackwelt, oder der Betriebsstätte eines Subunternehmers auf eigener Achse zu verbringen. Bei zugelassenen Fahrzeugen liegen alle damit verbundenen Risiken beim Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer.

5.7. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betroffenen Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Lackwelt  nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

  • 6 Erweitertes Pfandrecht

6.1.Lackwelt  steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.


  • 7 Gewährleistung/ Reklamation

7.1. Lackwelt  übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel an seinen Produkten und Dienstleistungen für die Dauer von 12 Monaten ab Leistungsdatum.

7.2. Die durchgeführten Leistungen von Lackwelt  werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Lackwelt  hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

7.3. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein von Lackwelt  festzuhalten.

7.4. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug beziehen bzw. durch Lackwelt  verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

7.5. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind alle Schäden die durch unsachgemäße Behandlung oder Bedienung herbeigerufen wurden.

7.6. Äußere Einflüsse (Steinschlag, Durchrostung usw.), als auch Einflüsse Dritter sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7.7. Nach der Lackierung darf die reparierte Stelle 48 Stunden nicht gewaschen werden, weder von Hand noch maschinell.

7.8. Bei Rostentfernung kann keine Garantie gegen eine Wiederrostung gegeben werden. Dies ist zeitlich unabhängig.

  • 9 Gerichtsstand/ Sonstiges

9.1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Lackwelt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

9.3. Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern mit Wohnsitz in der Europäischen Union kann ausnahmsweise auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, wenn es sich um zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen handelt.

9.4. Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 1. Mai 2020

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